Knigge

Nachbarschaft

Überwiegend Deutschland27 Quellen
Kurz gesagt

Nachtruhe meist 22 bis 6 oder 7 Uhr (je nach Wohnort), sonn- und feiertags ganztags Ruhe für laute Geräte; Mittagsruhe gilt nur, wenn Gemeinde oder Hausordnung sie vorschreiben. Pakete annehmen ist freiwillig. Partys vorher ankündigen, Probleme zuerst persönlich und ruhig ansprechen.

Ruhezeiten in Deutschland

Zeit Regel Grundlage
Nachtruhe 22:00 bis 6:00 oder 7:00, je nach Wohnort (Stiftung Warentest) Landes-Immissionsschutzgesetze bzw. Lärmschutzverordnungen, kommunale Regelungen, Hausordnungen (UBA, Berliner Mieterverein)
Sonn- und Feiertage ganztägig Ruhe für laute Arbeiten Landesrecht, 32. BImSchV für Geräte
Mittagsruhe kein bundesweites Gesetz; meist 13–15 Uhr, wenn Hausordnung/Mietvertrag oder Gemeinde es festlegen (Berliner Mieterverein, Stiftung Warentest) Hausordnung, ggf. Satzung
Rasenmäher (motorisiert) und viele andere Geräte im Freien in Wohngebieten nicht nachts von 20:00 bis 7:00 und nicht an Sonn- und Feiertagen 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung), UBA
Laubbläser, Laubsammler, Freischneider und Grastrimmer/Graskantenschneider ohne EU-Umweltzeichen werktags nur 9–13 und 15–17 Uhr, sonn- und feiertags gar nicht § 7 Abs. 1 32. BImSchV mit Anhang Nr. 02, 24, 34, 35; UBA
  • Kommunale Verordnungen können die Ruhezeiten noch ausweiten – bei der Gemeinde erkundigen (UBA).
  • Handrasenmäher werden meist großzügiger behandelt; bei Akku-/Robotermähern gehen die Angaben auseinander.
  • Auch tagsüber gilt: keine dauerhafte „Zimmerlautstärke“-Überschreitung.

Achtung: Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit; die Bußgelder nach Landesrecht hängen vom Bundesland und Einzelfall ab. Wer Geräte entgegen § 7 der 32. BImSchV betreibt, handelt ordnungswidrig (§ 9 Abs. 2 32. BImSchV); der Rahmen nach § 62 Abs. 4 BImSchG reicht bis 50.000 €. Betroffene Mieter können zudem ggf. die Miete mindern. Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können zu Abmahnung und Kündigung führen.

Pakete annehmen

  • Keine Pflicht: Niemand muss Pakete für Nachbarn annehmen.
  • Mit der Annahme übernimmt man Verantwortung: Geht das Paket verloren oder wird es beschädigt, haftet der Nachbar, wenn ihm ein Verschulden nachzuweisen ist (Stiftung Warentest) – sorgfältig aufbewahren, nicht vor die Tür stellen.
  • Beschädigte Pakete nicht annehmen: Die Unterschrift beim Boten bestätigt in der Regel auch, dass mit der Lieferung alles in Ordnung ist (Stiftung Warentest).
  • Der Paketdienst muss den Empfänger benachrichtigen, wo das Paket liegt – eine leserliche Benachrichtigungskarte ist Pflicht (OLG Köln, lt. Stiftung Warentest).
  • Nur für Nachbarn annehmen, die man kennt – Polizei und Verbraucherzentralen warnen vor Betrugsmaschen mit Fremdnamen am Klingelschild.
  • Zusätzlich kurz Bescheid geben oder einen Zettel in den Briefkasten werfen (Erfahrungswert).

Etikette: Als Empfänger zügig abholen (am selben oder nächsten Tag), bedanken; bei häufiger Annahme gelegentlich eine Kleinigkeit (Schokolade, Kuchen).

Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen

  • Kinderwagen dürfen im Hausflur stehen, wenn er breit genug ist und Fluchtwege frei bleiben (BGH, Az. V ZR 46/06) – laut Stiftung Warentest sogar trotz pauschalem Verbot in Mietvertrag oder Hausordnung, vor allem, wenn es keine andere Abstellmöglichkeit und keinen Aufzug gibt. Nicht am Geländer anschließen: Nachbarn müssen ihn wegschieben können.
  • Rollator, Rollstuhl: dürfen ebenfalls im Treppenhaus stehen, möglichst platzsparend (zusammengeklappt), ohne andere zu behindern (Stiftung Warentest).
  • Schuhe vor der Tür: in der Regel nicht erlaubt; nur bei schlechtem Wetter dürfen nasse Schuhe vorübergehend im Flur stehen (OLG Hamm, lt. Stiftung Warentest). Schuhschränke und andere Möbel gehören laut OLG München und LG Köln nicht ins Treppenhaus; einzelne Amtsgerichte haben kleine Schränke erlaubt, wenn sie niemanden behindern.
  • Fahrräder: in Fahrradkeller/-raum. Hausordnung oder Mietvertrag dürfen Fahrräder im Treppenhaus verbieten, wenn es eine andere zugängliche Abstellmöglichkeit gibt (Stiftung Warentest).
  • Treppenhausreinigung: Nach Hausordnung (Reinigungsplan, „Kehrwoche“) oder per Nebenkosten an eine Firma vergeben. Eigenen Dreck sofort wegmachen (Umzug, Einkauf).
  • Haustür: nachts abschließen nur, wenn die Hausordnung es nicht verbietet – Fluchtweg! Tür nicht offen stehen lassen.
  • Müll: Mülltonnen richtig befüllen, Kartons zerkleinern (siehe Mülltrennung).

Partys ankündigen

  1. 3–7 Tage vorher einen Zettel im Hausflur oder Briefkasten: Datum, Uhrzeit, Kontakt.

    „Liebe Nachbarn, am Samstag, 15.11., feiern wir ab 19 Uhr Geburtstag. Ab 22 Uhr achten wir auf Zimmerlautstärke. Falls es stört, klingeln Sie gern bei uns (Müller, 2. OG) oder schreiben Sie an 0170 …“

  2. Nachbarn ggf. einladen – nimmt viel Konfliktpotenzial.

  3. Ab 22 Uhr Fenster und Balkontür schließen, Musik leiser.
  4. Die Ankündigung erlaubt keine Ruhestörung – sie ist Höflichkeit, kein Freibrief. Sie wirkt aber: Wer den Grund für ein Geräusch kennt und sich informiert fühlt, empfindet es laut UBA seltener als Lärm.
  5. Am nächsten Tag Treppenhaus kontrollieren, Leergut wegbringen.

Grillen

  • Mietvertrag/Hausordnung prüfen: An ein ausdrückliches Grillverbot im Mietvertrag müssen sich Mieter halten (LG Essen, Az. 10 S 438/01, lt. Stiftung Warentest); Verstöße können zu Abmahnung, im Wiederholungsfall Kündigung führen.
  • Ohne Regelung: Grillen ist grundsätzlich erlaubt, aber nicht, wenn der Rauch in Nachbarwohnungen zieht (Stiftung Warentest). Wie oft Nachbarn es dulden müssen, sehen Gerichte unterschiedlich: einmal im Monat April–September mit Ankündigung 48 Stunden vorher (AG Bonn), 10 Grillvorgänge Mai–September, aufgeteilt auf alle Parteien (AG Westerstede), nur dreimal im Jahr (LG Stuttgart) (alle laut Stiftung Warentest). Kein Urteil ist allgemein verbindlich.
  • Holzkohle: Rauch, der in Nachbarwohnungen zieht, kann gegen das Immissionsschutzrecht verstoßen. Elektro- oder Gasgrill sind auf dem Balkon deutlich konfliktärmer.
  • Nachtruhe ab 22 Uhr beachten.

Achtung: Kein Brandbeschleuniger (Spiritus, Benzin) zum Anzünden – Stichflammen-Gefahr. Nur zugelassene Grillanzünder. Asche vollständig auskühlen lassen – Glutnester können laut Abfallratgeber Bayern (über Utopia) noch Stunden oder Tage später Brände in der Mülltonne auslösen. Test: ein paar Tropfen Wasser – zischt oder dampft es, ist die Asche noch nicht so weit. Erkaltete Asche in einer Papiertüte in den Restmüll, nicht in die Biotonne (Utopia).

Konflikte ansprechen

  1. Erst abkühlen, dann reden – nicht im Moment des Ärgers um 23 Uhr klingeln (außer bei akutem Lärm).
  2. Persönlich statt Zettel; Zettel wirkt oft passiv-aggressiv.
  3. Ich-Botschaft und konkret: „Ich höre seit ein paar Wochen nachts gegen 1 Uhr Musik durch die Decke. Ich muss um 6 aufstehen – können wir eine Lösung finden?“
  4. Gegenüber Gelegenheit zur Sicht geben – oft wissen Nachbarn nicht, wie hellhörig das Haus ist.
  5. Konkrete Vereinbarung treffen, Danke sagen.
  6. Hilft das nicht: Lärmprotokoll (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art), dann Vermieter/Hausverwaltung, ggf. Schiedsstelle bzw. Schiedsamt der Gemeinde. Das UBA nennt dieselbe Reihenfolge: Verursacher zuerst, dann Vermieter bzw. Hausverwaltung, dann die Ordnungsbehörde; vorher ruhig andere Nachbarn fragen, ob sie sich auch gestört fühlen.
  7. Polizei/Ordnungsamt nur bei akuter, erheblicher Ruhestörung.

Häufige Fehler

  • Sonntags Rasen mähen oder bohren.
  • Party ankündigen und dann bis 3 Uhr laut feiern.
  • Pakete ungefragt vor die Nachbartür stellen.
  • Anonyme Zettel statt Gespräch.
  • Grillen trotz Verbot im Mietvertrag.

Siehe auch: Als Gastgeber, Mülltrennung

Siehe auch

Quellen 27

Nicht geprüft (Seite nicht erreichbar):