Sonstiges

Sondermüll und Rückgabe

Überwiegend Deutschland22 Quellen
Kurz gesagt

Batterien, Akkus, Elektrogeräte, Energiesparlampen/LED und Schadstoffe wie Farben und Lacke gehören nie in den Haus- oder Gelben Müll. Sie gehen kostenlos zurück an den Handel, zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil. Pfandflaschen bringt man in den Laden zurück.

Übersicht: Was wohin?

Abfall Rückgabe Kosten
Gerätebatterien, Knopfzellen, Akkus Sammelbox im Handel (jeder Händler für die Batteriearten, die er führt oder geführt hat), Wertstoffhof kostenlos, ohne Neukauf
Kleine Elektrogeräte (alle Kanten ≤ 25 cm) Elektrohandel ab 400 m² Verkaufsfläche, Supermarkt/Discounter ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche mit regelmäßigem Elektroangebot, Wertstoffhof kostenlos, ohne Neukauf, max. 3 Stück je Geräteart
Große Elektrogeräte (> 25 cm) beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts im Handel (1:1), Wertstoffhof, teils Sperrmüll-/Elektroabholung der Kommune im Handel beim Neukauf kostenlos
E-Zigaretten (Einweg und Mehrweg), Tabak-Erhitzer überall, wo sie verkauft werden (oder in den letzten 6 Monaten verkauft wurden) – Pflicht seit 1.1.2026, Rücknahmestellen mussten bis 30.6.2026 eingerichtet sein; auch ohne Neukauf (§ 17 Abs. 1a, § 46 ElektroG; Stiftung Warentest); Wertstoffhof kostenlos
Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen Wertstoffhof, Schadstoffmobil, Sammelboxen im Handel kostenlos
Klassische Glühbirne, Halogenlampe Restmüll –
Farben, Lacke, Lösemittel, Pflanzenschutz, Chemikalien Schadstoffmobil, Wertstoffhof (Schadstoffannahme) in der Regel kostenlos für Haushaltsmengen
Medikamente je nach Kommune Restmüll (eingewickelt), Schadstoffsammlung oder freiwillig Apotheke kostenlos
Speiseöl, Bratfett erkaltet in verschlossenem Gefäß (z. B. Einwegglas) in den Restmüll (Verbraucherzentrale) –
Sperrmüll (Möbel, Matratzen, Teppiche) Abholung auf Anmeldung oder Wertstoffhof je nach Kommune frei oder gebührenpflichtig
Pfandflaschen und -dosen Handel Pfand wird erstattet

Batterien und Akkus

  1. Pole von Lithium-Akkus und Knopfzellen abkleben (Klebefilm über beide Kontakte) – bei Lagerung und vor der Entsorgung, damit kein Kurzschluss entsteht (Verbraucherzentrale). Ausgelaufene Batterien nur mit Handschuhen anfassen.
  2. Batterien in einem nicht brennbaren Behälter (z. B. Glas mit Deckel) sammeln, nicht in der Nähe von Wärmequellen.
  3. Zur Sammelbox im Supermarkt, Drogeriemarkt, Baumarkt oder zum Wertstoffhof bringen. Jeder Händler, der Batterien verkauft, muss Altbatterien in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zurücknehmen – auch ohne Neukauf, aber nur die Arten, die er selbst führt oder geführt hat (wer keine Knopfzellen verkauft, muss keine annehmen; § 14 BattDG, Verbraucherzentrale).
  4. Fest verbaute Akkus (Handy, Zahnbürste, Laptop) bleiben im Gerät und gehen mit dem Gerät zurück.

Achtung: Beschädigte, aufgeblähte oder heiße Lithium-Akkus nicht in die normale Sammelbox oder zum Schadstoffmobil geben. In Sand oder einem Metallbehälter im Freien lagern und beim Wertstoffhof nachfragen. Akkus im Restmüll oder Gelben Sack verursachen regelmäßig Brände in Müllwagen und Sortieranlagen.

Rechtsstand: Die EU-Batterieverordnung gilt seit August 2023 und hat die EU-Batterie-Richtlinie von 2006 abgelöst; Ziel u. a. eine Sammelquote von 73 % für Gerätebatterien bis 2030 (Verbraucherzentrale). Seit August 2025 müssen Batterien u. a. das Symbol „getrennte Sammlung“ (durchgestrichene Mülltonne) tragen (nicht geprüft). In Deutschland hat das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) vom 30.9.2025 das alte Batteriegesetz ersetzt; Endnutzer müssen Altbatterien getrennt vom Restmüll abgeben, Händler weisen im Eingangsbereich per Schild auf die kostenlose Rückgabe hin (§§ 6, 14, 24 BattDG).

Elektrogeräte (ElektroG)

  • Rücknahmepflichtig sind Händler mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte (Onlinehandel: Lager- und Versandfläche) sowie Supermärkte/Discounter mit mindestens 800 m² Verkaufsfläche, die selbst Elektrogeräte verkaufen (Stiftung Warentest). Kommunale Sammelstellen tragen seit 2022 ein einheitliches Sammelstellenlogo (Verbraucherzentrale). Mit der ElektroG-Änderung vom 25.11.2025 müssen auch rücknahmepflichtige Händler dieses Symbol farbig, mindestens in DIN A4, im Eingangsbereich zeigen, über den Ablauf der Rücknahme informieren und Onlinehändler es bei den Produkten anzeigen – Übergangsfrist bis 30.6.2026, also ab 1.7.2026 Pflicht (§ 18a, § 46 Abs. 2 ElektroG).
  • Auch passive Geräte sind Elektroschrott: Steckerleisten, Adapter, Kabel, Verlängerungskabel, Lichterketten (Verbraucherzentrale).
  • Kleingeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm, z. B. Handy, Föhn, Toaster): bis zu 3 Stück je Geräteart kostenlos zurückgeben, kein Neukauf nötig („0:1“, § 17 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG).
  • Großgeräte (Waschmaschine, Fernseher): beim Kauf eines Neugeräts derselben Art nimmt der Händler das Altgerät zurück („1:1“). Wird das Neugerät nach Hause geliefert, muss die Abholung des Altgeräts dort kostenlos sein; der Händler muss beim Kauf darauf hinweisen und fragen, ob man ein Altgerät mitgeben will (§ 17 Abs. 1 ElektroG; im Onlinehandel gilt die kostenlose Abholung nur für Kühl-/Gefriergeräte, Großgeräte und Bildschirme).
  • Vorher: persönliche Daten löschen (Handy, Laptop, Router auf Werkseinstellungen) und herausnehmbare Batterien/Akkus sowie entnehmbare Lampen zerstörungsfrei entnehmen und separat abgeben – das ist Pflicht (§ 10 Abs. 1 ElektroG).
  • Elektrogeräte nie in Restmüll, Gelbe Tonne oder Sperrmüll ohne Elektro-Abholung.

Energiesparlampen und LED

  • Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber → nie in den Restmüll, Altglas oder die Gelbe Tonne.
  • LED-Lampen sind Elektroschrott → ebenfalls zur Sammelstelle.
  • Glühbirnen und Halogenlampen dürfen in den Restmüll.

Achtung: Zerbrochene Energiesparlampe (enthält Quecksilber): Fenster öffnen, Raum 15 Minuten lüften und verlassen, Fenster beim Aufsammeln offen lassen, Scherben mit Handschuhen und Pappe aufnehmen – keinen Staubsauger (wirbelt Quecksilber auf); Reste in ein verschließbares Gefäß (z. B. Einmachglas) und zur Sammelstelle (Verbraucherzentrale nach UBA).

Farben, Lacke, Chemikalien

  • Lösemittelhaltige Lacke, Lasuren, Verdünner, Holzschutzmittel, Abflussreiniger, Pflanzenschutzmittel → Schadstoffmobil oder Wertstoffhof in Originalverpackung.
  • Wasserbasierte Dispersionsfarbe (Wandfarbe): Eingetrocknete Reste, Tapetenreste und Kleister dürfen in den Restmüll (Verbraucherzentrale), flüssige nicht. Kleine Reste dafür offen trocknen lassen. Regel der eigenen Kommune prüfen.
  • Leere, restentleerte Farbeimer aus Kunststoff/Metall: meist Gelbe Tonne (wenn Verkaufsverpackung) – auch hier regional unterschiedlich.
  • Niemals in Ausguss oder Toilette kippen.

Medikamente

  1. Nie über Toilette oder Spüle entsorgen – Wirkstoffe gelangen in Gewässer.
  2. In vielen Kommunen: Tabletten in der Verpackung bzw. eingewickelt (z. B. Zeitungspapier) in den Restmüll, weil dieser verbrannt wird. Flüssige Arznei gut verschlossen in den Restmüll.
  3. Wo das nicht erlaubt ist: Schadstoffsammlung oder Wertstoffhof.
  4. Apotheken nehmen Altmedikamente teilweise freiwillig zurück, sind aber nicht dazu verpflichtet – vorher fragen.
  5. Regel für den eigenen Wohnort: Portal arzneimittelentsorgung.de (Angaben teils veraltet, im Zweifel beim Entsorger nachfragen).

Speiseöl und Bratfett

  • Nicht in den Ausguss: Fett wird in den Rohren fest → Verstopfung, Geruch, höhere Abwasserkosten.
  • Abkühlen lassen, in ein Schraubglas oder eine verschließbare Flasche füllen, in den Restmüll. Fettreste in der Pfanne mit Küchenpapier auswischen (Bio- oder Restmüll, Verbraucherzentrale).
  • Größere Mengen (Fritteuse): Wertstoffhof fragen, manche nehmen Altspeiseöl an.

Sperrmüll und Wertstoffhof

  • Die folgenden Sperrmüll- und Wertstoffhof-Regeln sind allgemeine, kommunal sehr unterschiedliche Praxis und wurden nicht an einer bundesweiten Quelle geprüft.
  • Sperrmüll = Hausrat, der nicht in die Tonne passt: Möbel, Matratzen, Teppiche, große Spielgeräte. Bauschutt, Renovierungsabfälle, Elektrogeräte und Schadstoffe sind kein Sperrmüll.
  • Anmeldung bei der Kommune (online, Telefon, Sperrmüllkarte). Viele Kommunen bieten einige Abholungen pro Jahr frei an, andere berechnen Gebühren.
  • Erst am Vorabend oder Abholtag rausstellen, Gehweg frei lassen.
  • Wertstoffhof: nimmt Sperrmüll, Elektrogeräte, Batterien, Holz, Metall, Grünschnitt, große Kartons, Altkleider und oft Schadstoffe an. Öffnungszeiten, Mengenbegrenzungen und Gebühren variieren – vor dem Hinfahren auf der Website des Entsorgers prüfen. Meist Wohnsitznachweis (Personalausweis) mitnehmen.

Pfand

Verpackung Kennzeichen Pfand Rückgabe
Einweg-Plastikflasche, Getränkedose DPG-Logo (Pfandlogo) immer 25 Cent jeder Laden, der Einweg aus demselben Material (Kunststoff/Metall/Glas) verkauft, muss sie zurücknehmen – auch ohne Neukauf und wenn woanders gekauft. Ausnahme: Läden unter 200 m² (Kiosk, kleine Tankstelle) nur Marken/Materialien aus dem eigenen Sortiment
Mehrweg-Glas- oder Plastikflasche „Mehrweg“, „Pfandflasche“ (keine Pflichtkennzeichnung) meist 15 Cent, Bier 8 Cent, Bügelflaschen teils mehr Händler, die diese Flaschen führen; andere Märkte dürfen ablehnen
Getränkekarton, Tetrapak, Becher, Beutel – kein Pfand Gelbe Tonne
  • Seit 2022: Pfand auf fast alle Einweg-Plastikflaschen und Dosen (auch Säfte, Energydrinks).
  • Seit 1.1.2024: auch Milch und Mischgetränke mit mind. 50 % Milch sowie trinkbare Milcherzeugnisse (Joghurtdrinks, Kefir, Kakao, Kaffeegetränke) in Einweg-Plastikflaschen (Verbraucherzentrale; Bundesregierung: „ab 2024“, Pfand mindestens 25 Cent).
  • Weiterhin pfandfrei: Getränkekartons, Schlauch- und Standbeutel, diätetische Getränke für Säuglinge/Kleinkinder in Einwegflaschen (Verbraucherzentrale). Die Deutsche Umwelthilfe forderte schon 2021 u. a. ein Pfand auf Getränkekartons; das war bis Redaktionsstand nicht umgesetzt.
  • Pfandflaschen unzerdrückt zurückgeben, sonst erkennt der Automat sie nicht. Laut Verbraucherzentrale muss das Personal die Verpackung dann manuell annehmen und erstatten, solange Pfandzeichen und Strichcode erkennbar sind.

Häufige Fehler

  • Akkus und Batterien im Gelben Sack (Brandgefahr).
  • Kaputte LED-Lampe in den Restmüll.
  • Medikamente in die Toilette.
  • Pfandflasche zerdrücken (Automat erkennt sie nicht) oder in die Gelbe Tonne werfen – Pfand weg.
  • Altes Handy ohne Datenlöschung abgeben.

Siehe auch

Quellen 22

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