Winter, Frost, Räumpflicht und Kehrwoche
Außenwasserhähne vor dem ersten Frost absperren und entleeren und alle Räume so beheizen, dass keine Leitung einfriert (Richtwert bei Minusgraden: 16 °C); gefrorene Leitungen nur sanft auftauen, nie mit offener Flamme. Ob man Gehweg räumen und streuen oder das Treppenhaus putzen muss, regeln Mietvertrag, Hausordnung und örtliche Vorschriften (in Deutschland meist werktags 7–20 Uhr, mit Haftung bei Unfällen).
Wasserleitungen vor Frost schützen
Gefrierendes Wasser dehnt sich um bis zu 9 % aus und kann Rohre, Heizkörper und Fußbodenheizungen sprengen (Haus & Grund Bremen). Besonders gefährdet sind selten genutzte Gäste- und Arbeitszimmer, Keller, Abstellräume, Gäste-WCs und Gartenwasserleitungen (GDV/Die Versicherer; ebenso Stiftung Warentest).
Außenwasserhahn winterfest machen (vor dem ersten Frost)
- Absperrventil im Haus für den Außenhahn zudrehen (meist im Keller oder hinter der Außenwand).
- Außenhahn öffnen und Wasser vollständig ablaufen lassen. Gartenschlauch abschrauben und frostfrei lagern (Erfahrungswert).
- Entleerungsventil neben dem Absperrventil öffnen (Eimer darunter), Restwasser ablassen, Ventil wieder schließen.
- Absperrventil bis zum Frühjahr geschlossen lassen.
Ein frostsicherer Außenhahn entleert sich nach Gebrauch selbst und braucht keine weiteren Maßnahmen (Schritte 1–4 und frostsicherer Hahn: hausjournal.net). Der GDV rät allgemein: Leitungen in unbeheizten Räumen, an Außenwänden und im Garten vor dem Winter absperren und vollständig entleeren, auch das Restwasser; Bewässerungscomputer abbauen, sobald es kälter als 7 °C wird (GDV, Die Versicherer).
Mietwohnung: Wo Absperrventile sitzen und wer sie bedient (Keller, Gemeinschaftsleitungen), mit Vermieter oder Hausverwaltung klären. Gemeinsame Leitungen nicht eigenmächtig absperren (Erfahrungswert).
Unbeheizte und selten genutzte Räume
- Alle Räume sollten bei Minusgraden mindestens 16 °C haben. Den Heizkörper dafür auf mindestens Stufe 3 stellen (Haus & Grund Bremen).
- Die Frostschutzstellung (Schneeflocke/Stern ✻) am Thermostat schützt nur den Heizkörper selbst, nicht die Wasserleitungen. Deshalb das Ventil bei Frost nie ganz zudrehen (Die Versicherer/GDV). Bei längerer Abwesenheit die Heizung nicht ausschalten und das Haus regelmäßig kontrollieren lassen, z. B. durch Nachbarn (GDV). Haus & Grund Bremen: Die Frostschutzeinstellung reicht bei extrem niedrigen Temperaturen nicht immer aus.
- Keller- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit geschlossen halten, so steht es auch in der Muster-Hausordnung des Deutschen Mieterbundes.
- Freiliegende Leitungen in kalten Räumen mit Dämmschalen isolieren (hausjournal.net). In der Mietwohnung ist das Sache des Vermieters, darauf hinweisen.
Heizung bei Abwesenheit (Urlaub, Wochenende)
- Die Räume dürfen nicht so stark auskühlen, dass die Wohnung Schaden nimmt. Zur Rechtslage für Mieter → siehe Abschnitt Nur Deutschland.
- Die Heizung auch tagsüber bei Abwesenheit nie ganz abstellen (DMB).
- Bei längerer Abwesenheit im Winter Nachbarn oder Bekannte bitten, regelmäßig nach Heizung und Wohnung zu sehen. Haus & Grund Bremen nennt regelmäßige Kontrollen durch Nachbarn bei unbewohnten Häusern „unerlässlich“.
- Versicherung: Versicherungen zahlen Frostschäden oft nur, wenn ausreichend geheizt bzw. Leitungen bei längerer Abwesenheit entleert oder abgesperrt wurden. Bedingungen der eigenen Police prüfen → siehe Abschnitt Nur Deutschland.
Wie man sparsam und richtig heizt: Heizen und Heizkosten. Lüften im Winter: Richtig lüften.
Leitung eingefroren: auftauen (nur offen liegende Leitungen)
Warnzeichen: Aus der Leitung kommt kein Wasser mehr oder der Heizkörper bleibt kalt. Dann sind die Rohre meist schon zugefroren, sofort handeln (GDV laut Stiftung Warentest).
- Haupthahn (bzw. Absperrventil) zudrehen, damit kein Wasser nachdrückt.
- Betroffene Wasserhähne öffnen, damit Tauwasser abfließen und Druck entweichen kann.
- Sanft erwärmen: am geöffneten Hahn beginnen und langsam zur gefrorenen Stelle vorarbeiten. Geeignet sind ein Föhn (ständig bewegen), Handtücher in heißem Wasser (ausgewrungen, alle 5–10 Minuten erneuern) oder ein Heizlüfter in der Nähe. Heizgeräte dürfen das Rohr nicht direkt berühren.
- Nach dem Auftauen den Haupthahn langsam öffnen und den Wasserzähler beobachten. Dreht er sich, obwohl alle Hähne zu sind, ist irgendwo ein Leck: sofort wieder absperren.
- Auf feuchte Stellen an Wänden und Decken achten. Bei Rohrbruch, Leitungen in der Wand oder Unsicherheit einen Installateur rufen und Vermieter sowie Versicherung informieren.
(Schritte 1–5: hausjournal.net. Der GDV bestätigt: Rohre langsam auftauen, z. B. mit Föhn oder Heizkissen oder mit in heißem Wasser getränkten Lappen/Handtüchern; bei Unsicherheit einen Fachbetrieb beauftragen.)
Achtung: Kein offenes Feuer, keine Lötlampe oder Gasbrenner, kein kochendes Wasser direkt aufs Rohr. Das beschädigt die Leitung und kann einen Brand auslösen (hausjournal.net). Laut GDV sind auch Heißluftpistolen tabu; starke Hitze kann gefrorene Rohre bersten lassen. Mit Föhn und Heizlüfter nur im Trockenen arbeiten, bei Wasseraustritt in der Nähe von Elektrik zuerst die Sicherung ausschalten. Was bei einem Wasserrohrbruch zu tun ist: Notfälle im Haushalt und Mieter oder Vermieter – wer ist zuständig?.
Schnee räumen und streuen
- Ob man vor dem Haus räumen und streuen muss, zu welchen Zeiten und wie breit, legen örtliche Vorschriften und Mietvertrag bzw. Hausordnung fest. Vor dem Winter nachlesen, im Zweifel Vermieter oder Hausverwaltung fragen. Regeln für Deutschland (Zuständigkeit, Zeiten, Breiten, Haftung) → siehe Abschnitt Nur Deutschland.
- Wer räumpflichtig ist, sollte für Urlaub, Krankheit, Beruf eine Vertretung organisieren oder einen Räumdienst beauftragen (DMB, test.de).
- Den Schnee nicht auf die Fahrbahn schieben, sondern am fahrbahnseitigen Rand des Gehwegs oder auf dem eigenen Grundstück lagern (test.de).
- Wer räumen muss und es versäumt, kann bei Stürzen haften. Deshalb prüfen, ob eine private Haftpflichtversicherung besteht.
Streumittel: möglichst ohne Salz
- Auftausalz ist vielerorts verboten oder beschränkt, die Regeln sind örtlich verschieden → siehe Abschnitt Nur Deutschland.
- Empfohlen (UBA): erst den Schnee räumen, dann bei verbliebener Glätte salzfreie, abstumpfende Mittel: Splitt, Sand oder Granulat. Sie tauen nicht, sondern machen den Weg griffig. Auch diese sparsam einsetzen.
- Splitt nach der Schneeschmelze zusammenfegen und beim nächsten Mal wiederverwenden (UBA).
- Salz schädigt Böden, Straßenbäume (z. B. Ahorn, Linde, Rosskastanie), Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke. Salzigen Räumschnee nicht auf Grünflächen oder an Bäume schieben (UBA).
- Salz und salzhaltiges Schmelzwasser reizen Hundepfoten, solche Flächen meiden (UBA).
Treppenhaus und gemeinsame Flächen reinigen
- Wer Treppenhaus, Hauszugang und Gehweg reinigt, regeln Mietvertrag und Hausordnung. Häufig putzen die Mieter abwechselnd nach einem Plan; andernfalls kümmert sich der Vermieter, oft über eine Reinigungsfirma. Rechtslage und „Kehrwoche“ in Deutschland → siehe Abschnitt Nur Deutschland.
- Praktisch: Plan sichtbar aushängen, Wechsel pro Woche oder Stockwerk, Vertretung bei Urlaub absprechen. Ob Fußmatten weggeräumt werden, regelt die Hausordnung oder eine Absprache (Erfahrungswert). Umgangsformen im Haus: Nachbarschaft. Putzpläne für mehrere Personen: Putzplan für WG und Familie.
- Im Winter gehören Treppen und Eingang oft zusätzlich zum Winterdienst, siehe oben. Nasse Treppenstufen bei Frost nicht feucht wischen, sonst Glättegefahr (Erfahrungswert).
Checkliste vor dem ersten Frost (Oktober/November)
- Außenwasserhahn absperren und entleeren, Gartenschlauch reinholen
- Keller- und Treppenhausfenster schließen
- Mietvertrag prüfen: Winterdienst? Treppenhausreinigung?
- Schneeschieber, Besen, Splitt/Sand vorhanden (in Deutschland stellt sie bei Räumpflicht der Vermieter, laut DMB)
- Privathaftpflicht vorhanden?
- Vertretung für Urlaub oder Krankheit absprechen
- Heizkörper in selten genutzten Räumen nicht ganz zudrehen
Häufige Fehler
- Thermostat in Gästezimmer oder Keller auf „Stern“ stellen und glauben, damit seien die Leitungen geschützt.
- Außenhahn nur zudrehen, ohne die Leitung zu entleeren.
- Gefrorene Leitung mit Lötlampe oder Feuerzeug auftauen.
- Im Urlaub die Heizung ganz abstellen.
- Bei Glatteis mit Streusalz streuen, obwohl die örtlichen Regeln (in Deutschland: die Satzung) es verbieten.
- Annehmen, dass die Erdgeschoss-Mieter automatisch räumen müssen.
- Räumpflicht übernommen, aber keine Vertretung für Urlaub oder Krankheit organisiert.
Nur Deutschland
Gilt nur für Deutschland bzw. hängt von Ort, Mietvertrag oder Gemeinde ab. Im Ausland die örtlichen Regeln prüfen.
Heizen bei Abwesenheit: Rechtslage für Mieter
- Mieter haben keine allgemeine Heizpflicht, auch nicht im Urlaub. Die Räume dürfen aber nicht so stark auskühlen, dass die Mietsache Schaden nimmt (Deutscher Mieterbund).
Versicherung bei Frostschäden
- Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen Frostschäden in der Regel nur, wenn ausreichend geheizt bzw. Leitungen bei längerer Abwesenheit entleert oder abgesperrt wurden. Sonst können sie wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder ablehnen (Verbraucherzentrale, Haus & Grund Bremen).
Räum- und Streupflicht (Winterdienst): Wer ist zuständig?
- Gemeinden übertragen den Winterdienst auf Gehwegen per Ortssatzung auf die Anlieger, also die Eigentümer (Stiftung Warentest).
- Eigentümer können die Pflicht auf Mieter übertragen. Dazu ist laut Stiftung Warentest eine klare und ausdrückliche Regelung im Mietvertrag nötig.
- Hausordnung reicht nicht? Hier gehen die Aussagen auseinander:
- Der Deutsche Mieterbund sagt: nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Mietvertrag, die Hausordnung allein reicht nicht. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, nach dem die Erdgeschossbewohner räumen müssen.
- Haus & Grund empfiehlt, die Übertragung schriftlich im Mietvertrag festzuhalten.
- Die Verbraucherzentrale schreibt dagegen, der Winterdienst könne „über den Mietvertrag oder eine Hausordnung“ übertragen werden.
- Praxis: In den eigenen Mietvertrag schauen. Steht dort nichts, im Zweifel den Mieterverein fragen.
- Auch nach der Übertragung muss der Vermieter kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2020, 9 U 34/19, laut test.de; Haus & Grund). Gegenüber seinen Mietern haftet der Eigentümer auch für das Verschulden eines beauftragten Winterdienstes (BGH, Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23, laut test.de). Das gilt nicht, wenn er die Pflicht wirksam auf den betroffenen Mieter selbst übertragen hatte.
- Erledigt ein Hausmeister oder eine Firma den Winterdienst, können die Kosten als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das regelt (DMB).
- Sind mehrere Mieter verpflichtet, räumen sie abwechselnd. Der Vermieter muss Geräte und Streumittel stellen (DMB).
Räum- und Streupflicht: Wann und wie viel?
| Punkt | Typische Regel (Ortssatzung entscheidet) |
|---|---|
| Zeiten werktags | meist 7–20 Uhr, teils ab 6 Uhr oder bis 22 Uhr (test.de, DMB). Haus & Grund nennt als Faustformel 7–21 Uhr. |
| Sonn- und Feiertage | meist ab 8 oder 9 Uhr bis 20 Uhr (test.de, DMB) |
| Breite Gehweg | mindestens 1 m, je nach Kommune 1–1,5 m, damit zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen (DMB, test.de) |
| Wege zu Mülltonnen, Garage | mindestens 0,5 m (DMB) |
| Was räumen? | Bürgersteig, Hauseingang, Wege zu Mülltonnen und Garagen (DMB) |
| Glatteis | sofort streuen; bei Bedarf mehrmals täglich (DMB) |
| Anhaltender Schneefall | Räumen entfällt, solange es sinnlos ist. Nach dem Ende des Schneefalls bzw. Eisregens unverzüglich handeln (DMB; BGH VI ZR 49/83 laut test.de) |
- Urlaub, Krankheit, Beruf entbinden nicht von der Pflicht (DMB, test.de).
Räum- und Streupflicht: Haftung
- Wer laut Mietvertrag räumen muss und es versäumt, muss Gestürzten Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Bei bleibenden Schäden kann das sechs- oder siebenstellig werden. Dazu kommen Bußgelder der Kommune (test.de).
- Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt in der Regel, sofern nicht absichtlich gegen die Pflicht verstoßen wurde. Stiftung Warentest rät Mietern mit Räumpflicht dringend dazu (test.de, Verbraucherzentrale).
- Auch Fußgänger müssen aufpassen. Wer mit ungeeigneten Schuhen oder sehenden Auges aufs Eis geht, bekommt eine Mitschuld oder gar keinen Ersatz (OLG Naumburg, 27.02.2014, 2 U 77/13, laut test.de).
Streusalz
- Salzverbote sind kommunal geregelt. Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht. Viele Städte verbieten oder beschränken Auftausalz auf Gehwegen, teils mit Ausnahmen für Treppen und starke Steigungen (UBA). Laut test.de ist Salz in den Satzungen der meisten Kommunen verboten. Auch chemische Auftaumittel aus dem Baumarkt sind für Privatleute vielerorts unzulässig.
- Abstumpfende Streumittel möglichst mit Blauem Engel kaufen (UBA).
Kehrwoche und Treppenhausreinigung (Mietrecht)
- „Kehrwoche“ ist der vor allem im ehemaligen Württemberg übliche Begriff für die geregelte, traditionell wöchentlich wechselnde Reinigung gemeinsamer Flächen: Treppenhaus, Hauszugang, Gehweg (Wikipedia).
- Grundsätzlich muss der Vermieter das Treppenhaus sauber halten (§ 535 BGB). Er kann die Reinigung im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Der Umfang muss erkennbar sein, z. B. durch Verweis auf Hausordnung oder Putzplan (Haus & Grund Schleswig-Holstein).
- Muster-Hausordnung des DMB: Nach einem Reinigungsplan des Vermieters reinigen die Mieter abwechselnd Flure, Treppen, Fenster, Dachbodenräume, Zugangswege, Hof, Mülltonnenplatz und den Bürgersteig vor dem Haus.
- Ist nichts vereinbart, ist der Vermieter zuständig. Häufig beauftragt er dann eine Reinigungsfirma und legt die Kosten als Betriebskosten um, wenn der Mietvertrag das vorsieht (Haus & Grund SH). Wer bei Firmenreinigung über schlechte Arbeit klagt, muss den Mangel beweisen (AG Elmshorn, Urteil vom 25.01.2024, 58 C 111/22, laut Haus & Grund Frankfurt).
- Wer seine Pflicht nicht erfüllt, riskiert eine Abmahnung. Der Vermieter kann auf Kosten des Mieters selbst putzen oder eine Firma beauftragen, oder auf Erfüllung klagen (Haus & Grund SH).
Verwandte Notizen
Quellen 19
- Schnee und Eis – wer schippen muss, wer haftet – Stiftung Warentest – https://www.test.de/Winterdienst-Raeum-und-Streupflicht-von-7-bis-20-Uhr-4493965-0/
- Winterdienst bei Eis und Schnee (Pressemeldung 07.01.2026) – Deutscher Mieterbund – https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/winterdienst-bei-eis-und-schnee/
- Räum- und Streupflicht – Haus & Grund Deutschland – https://www.hausundgrund.de/raeum-und-streupflicht
- Schnee, Eis, Glätte: Ihre Pflichten und sinnvolle Versicherungen – Verbraucherzentrale.de – https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/schnee-eis-glaette-ihre-pflichten-und-sinnvolle-versicherungen-10922
- Streumittel: Umweltschonend gegen Glätte ohne Salz – Umweltbundesamt – https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/streumittel-streusalz
- Kälte: Versicherungsschutz bei Frostschäden – Stiftung Warentest – https://www.test.de/Kaelte-So-verhalten-Sie-sich-richtig-4329057-4329681/
- 3 Tipps: Wasserschäden bei Frost und Kälte vermeiden – Die Versicherer (GDV) – https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/news/wasserschaden-frost-winter-143902
- Versicherer warnen vor Frostschäden: 140 Millionen Euro Schaden pro Jahr – GDV – https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/versicherer-warnen-vor-frostschaeden-140-millionen-euro-schaden-pro-jahr-durch-geplatzte-leitungen-195492
- Frostschäden am Gebäude – Haus & Grund Bremen – https://www.hausundgrund.de/verband/bremen/aktuelles/topthemen/frostschaeden-am-gebaeude
- Heizperiode gestartet – Deutscher Mieterbund – https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/heizperiode-gestartet/
- Richtig heizen, richtig lüften – Deutscher Mieterbund – https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/richtig-heizen-richtig-lueften/
- Gefrorene Leitungen verhindern: Alle Räume konstant heizen (Medieninformation 10.01.2023) – GDV – https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/gefrorene-leitungen-verhindern-alle-raeume-konstant-heizen--124544
- Versicherer warnen vor Frostschäden – 140 Millionen Euro Schaden pro Jahr durch geplatzte Leitungen – GDV – https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/versicherer-warnen-vor-frostschaeden-140-millionen-euro-schaden-pro-jahr-durch-geplatzte-leitungen-195492
- Wasserhahn eingefroren – So tauen Sie ihn sicher auf – hausjournal.net – https://www.hausjournal.net/wasserhahn-eingefroren
- Außenwasserhahn im Winter: Offen lassen oder nicht? – hausjournal.net – https://www.hausjournal.net/wasserhahn-im-winter-offen-lassen
- Das Problem der Treppenhausreinigung – Haus & Grund Schleswig-Holstein – https://www.hausundgrund.de/verband/schleswig-holstein/node/1321
- Streit um Treppenhausreinigung: Wen trifft die Beweispflicht? – Haus & Grund Frankfurt am Main – https://www.hausundgrund.de/verein/frankfurtammain/fachwissen/2025022/Treppenhausreinigung
- Hausordnung (Muster, PDF) – Deutscher Mieterbund – https://mieterbund.de/app/uploads/2023/07/hausordnung.pdf
- Kehrwoche – Wikipedia – https://de.wikipedia.org/wiki/Kehrwoche