Putzen

Schimmel vorbeugen und kleine Flächen entfernen

13 Quellen
Kurz gesagt

Schimmel entsteht durch zu viel Feuchtigkeit – Ursache beseitigen ist wichtiger als jedes Mittel. Luftfeuchte bei 40–60 % halten, im Winter möglichst unter 50 % (Hygrometer). Oberflächlichen Befall unter ca. 0,5 m² kann man selbst mit 70–80-prozentigem Alkohol (Ethanol/Brennspiritus) entfernen; Chlor und Essig sind ungeeignet. Größere Flächen: Fachbetrieb, Mieter melden dem Vermieter schriftlich.

Ursachen

  • Feuchte Raumluft: Durch Atmen, Duschen, Kochen und Wäschetrocknen gelangen täglich mehrere Liter Wasser in die Raumluft (Verbraucherzentrale); co2online nennt für einen 4-Personen-Haushalt 6–12 Liter pro Tag. Ein Mensch gibt pro Nacht bis zu einem halben Liter Wasserdampf ab (Verbraucherzentrale; UBA: etwa ein Viertel Liter).
  • Kalte Wandflächen: Außenwandecken, Fensterlaibungen, Wände hinter Schränken – dort kühlt die Luft ab, die relative Feuchte an der Oberfläche steigt. Schimmel kann direkt an der Wand schon ab ca. 70–80 % relativer Feuchte wachsen, ohne dass die Wand sich feucht anfühlt oder Kondenswasser sichtbar ist (UBA-Leitfaden, Verbraucherzentrale).
  • Bauliche Mängel: Wärmebrücken, undichte Dächer/Leitungen, aufsteigende Feuchte, Neubaufeuchte. Laut UBA ist oft nicht falsches Heizen und Lüften allein der Grund, sondern Feuchte im Gebäude.
  • Falsches Lüften/Heizen: Dauerkippen, Räume ganz auskühlen lassen, Wäsche in ungeheizten Räumen trocknen.

Vorbeugen

  1. Luftfeuchte 40–60 % halten (UBA, Verbraucherzentrale). Ist sie im Winter regelmäßig höher als 50 %, steigt die Schimmelgefahr; liegt sie längere Zeit über 50 %, lüften – spätestens, wenn die Scheiben von innen beschlagen (Verbraucherzentrale). In schlecht gedämmten Gebäuden können an kalten Tagen schon 40 % an Wärmebrücken zu viel sein. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt strengere Werte: im Winter 30–45 %, im Sommer 45–65 % nicht überschreiten.
  2. Thermo-Hygrometer in Bad, Schlafzimmer und kritischen Räumen (gibt es für wenige Euro im Baumarkt, Verbraucherzentrale; Verbraucherzentrale Hamburg: ab ca. 10 Euro, am besten in der Raummitte messen). Billige Geräte weichen teils um ±5 % ab – gelegentlich vergleichen (Erfahrungswert).
  3. Stoßlüften mehrmals täglich statt Dauerkippen (siehe Richtig lüften).
  4. Alle Räume heizen, in der Heizperiode mindestens ca. 16 °C, auch im Schlafzimmer (Verbraucherzentrale, UBA); Türen zu kühleren Räumen geschlossen halten.
  5. Möbel nicht dicht vor kalte Außenwände stellen und Heizkörper nicht verdecken (Verbraucherzentrale); große Möbel mit 5–10 cm Abstand zur Außenwand aufstellen (co2online). Keine großen Schränke in Außenecken.
  6. Nach dem Duschen Wände abziehen, Bad während und direkt nach dem Duschen 5–10 Minuten lüften (UBA); Wäsche möglichst draußen oder in gut belüftetem, geheiztem Raum trocknen.
  7. Kondenswasser am Fenster morgens abwischen.
  8. Silikonfugen im Bad trocken halten. Auffällig verschimmelte Fugen lassen sich in der Regel nicht reinigen und sollten erneuert werden – Mieter vorher mit dem Vermieter absprechen (UBA-Leitfaden).

Kleine Flächen selbst entfernen (nach UBA-Leitfaden)

Voraussetzungen:

  • Befall nur oberflächlich und kleiner als ca. 0,5 m² (UBA, Verbraucherzentrale).
  • Ursache ist bekannt und behoben. Bei unklarer Ursache rät das UBA auch bei kleinem Befall zur Fachfirma.
  • Wer die Arbeit macht, ist nicht allergisch gegen Schimmelpilze, hat keine chronische Atemwegserkrankung und kein geschwächtes Immunsystem (UBA).

Schutzausrüstung (UBA-Leitfaden): Schutzhandschuhe aus Kunststoff, einfacher Atemschutz aus dem Baumarkt (z. B. FFP2-Maske – Erfahrungswert), Schutzbrille bei Überkopfarbeit oder Spritzgefahr; Kleidung danach gründlich waschen.

Schritt für Schritt:

  1. Raum gut lüften, Türen zu anderen Räumen schließen. Staubarm arbeiten: feucht wischen statt trocken saugen, nicht fegen (UBA).
  2. Glatte Flächen (Fliesen, Keramik, Glas, Metall, Fugen): mit Wasser und haushaltsüblichem Reiniger abwaschen; Wischwasser mehrfach wechseln, nicht verschmieren (UBA).
  3. Verputzte oder gestrichene Wände: mit 70–80-prozentigem Alkohol (Ethanol, z. B. Brennspiritus) oder einem haushaltsüblichen Reiniger (kein Essigreiniger) mit einem (Mikrofaser-)Tuch abwischen (UBA-Leitfaden, Verbraucherzentrale). Nicht trocken abbürsten. Vorher ggf. mit Staubsauger mit HEPA-Filter absaugen (UBA).
  4. Tapete befallen: Tapete anfeuchten (z. B. mit Tuch und Spülwasser oder Kleisterpinsel – das bindet Sporen), vorsichtig abziehen, Tuch entsorgen. Darunterliegende Wand wie in Schritt 3 abwischen und gut trocknen lassen (Verbraucherzentrale, UBA).
  5. Nicht mehr verwendbare Materialien in reißfesten Müllsäcken luft- und staubdicht verpacken, beim Verschließen die Luft nicht herausdrücken, über den Hausmüll entsorgen (UBA).
  6. Danach Umgebung feucht wischen, Staubsauger nur mit HEPA-Filter verwenden.
  7. Gründlich lüften; Stelle beobachten. Kommt der Schimmel zurück, ist die Ursache nicht behoben.

Notlösung: Wenn eine Sanierung nicht sofort möglich ist, können einzelne Flächen ausnahmsweise mit einem Tuch und 3-prozentiger Wasserstoffperoxidlösung abgerieben werden – wirkt bleichend, Schutzhandschuhe tragen, nicht auf Holz/Möbeln und empfindlichen Flächen (Verbraucherzentrale). Stiftung Warentest (test 2/2022): Der Testsieger unter den Schimmelentfernern ist ein chlorfreies Mittel mit Wasserstoffperoxid.

Achtung: Hochprozentiger Alkohol ist leicht entzündlich: nur kleine Mengen, gut lüften, nicht rauchen, kein offenes Feuer, keine Kerzen, nicht in der Nähe von Gasthermen arbeiten. Brand- und Explosionsgefahr (UBA, Verbraucherzentrale).

Alkohol vs. Chlor vs. Essig

Mittel Bewertung
Ethanol 70–80 % Empfohlen für kleine Flächen auf Putz (UBA-Leitfaden, Verbraucherzentrale: jeweils 70–80 %). Das UBA hält Ethanol (Brennspiritus) bei Selbstbeseitigung als zusätzlichen Schritt gegen erneutes Wachstum für sinnvoll. Verdunstet rückstandsfrei.
Chlorhaltige Schimmelentferner (Natriumhypochlorit, „Aktivchlor“) Nicht empfehlenswert: Stiftung Warentest wertet sie trotz teils sehr guter Wirkung ab, weil sie Atemwege stark reizen und den Augen schaden können; Gefahr beim Mischen mit sauren Reinigern (Chlorgas, siehe Reinigungsmittel-nicht-mischen</td> </tr> <tr> <td><strong>Essig</strong></td> <td>Ungeeignet (UBA-Leitfaden, co2online): Auf kalkhaltigem Putz wird die Säure neutralisiert, der pH-Wert steigt, und Essig bringt zusätzliche Nährstoffe auf – das kann Schimmel sogar fördern.</td> </tr> <tr> <td><strong>Biozid-Sprays zur Langzeitwirkung / fungizide Farben</strong></td> <td>Bekämpfen nur Symptome. „Chlorfreie“ Langzeitprodukte enthalten oft quartäre Ammoniumverbindungen (QAV), deren Eintrag in die Umwelt vermieden werden sollte; laut UBA ist eine Biozidbehandlung nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll.</td> </tr> </tbody> </table></div> <h2>Ab wann Fachbetrieb und Vermieter</h2> <p><strong>Fachbetrieb</strong>, wenn (UBA, Verbraucherzentrale):</p> <ul> <li>Fläche <strong>größer als ca. 0,5 m²</strong>,</li> <li>Schimmel tiefer in Baumaterialien eingedrungen ist (z. B. Putz muss entfernt werden, Dämmung, Holz, hinter Verkleidungen),</li> <li>Ursache unklar (Leckage, Bauschaden) oder Befall wiederkehrend,</li> <li>empfindliche Personen im Haushalt leben.</li> </ul> <p><strong>Mieter:</strong></p> <ol> <li>Befall <strong>sofort und schriftlich</strong> dem Vermieter bzw. der Verwaltung melden – dazu sind Mieter verpflichtet (Verbraucherzentrale). Auch nach eigener Reinigung kleiner Flächen informieren, da die Ursache baulich sein kann (UBA).</li> <li>Fotos mit Datum, Messwerte des Hygrometers, Lüftungs- und Heizverhalten dokumentieren.</li> <li>Frist zur Beseitigung setzen; erst nach der schriftlichen Mängelanzeige kann – wenn berechtigt – ein Minderungsrecht entstehen (Verbraucherzentrale Hamburg).</li> <li>Bei Streit: örtlicher Mieterverein (Verbraucherzentrale, UBA); in Ländern mit Wohnungsaufsichtsgesetz (Hamburg, NRW, Berlin, Hessen) kann auch die Stadt eine Mängelbeseitigung anordnen (UBA). Mietminderung nur nach rechtlicher Beratung.</li> <li>Befall nicht überstreichen oder verstecken – die Ursache muss geklärt werden.</li> </ol> <h2>Gesundheit</h2> <ul> <li>Schimmelpilze können <strong>allergische Reaktionen</strong> auslösen und bestehende Erkrankungen, vor allem der Atemwege (z. B. Asthma), verstärken (UBA, Verbraucherzentrale). Stiftung Warentest nennt zudem Kopfweh, Schnupfen, Müdigkeit und Schleimhautreizungen.</li> <li>Besonders gefährdet: Menschen mit ausgeprägter Abwehrschwäche (z. B. Tumorerkrankung, Leukämie, nach Stammzell- oder Organtransplantation, HIV), mit Mukoviszidose oder Asthma (UBA). Immungeschwächte sollten Räume mit Schimmel meiden (Verbraucherzentrale).</li> <li>Bei anhaltenden Beschwerden ärztlich abklären lassen; erste Anlaufstelle ist die Hausarztpraxis (Verbraucherzentrale, Hinweis auf die AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie).</li> </ul> <h2>Häufige Fehler</h2> <ul> <li>Schimmel trocken abbürsten, fegen oder mit Staubsauger ohne HEPA-Filter absaugen.</li> <li>Nur überstreichen oder wegsprühen, ohne die Feuchtequelle zu beheben.</li> <li>Chlorspray in kleinem Bad ohne Lüftung.</li> <li>Essig auf Putz.</li> <li>Möbel direkt an kalte Außenwände.</li> </ul> <p>Siehe auch: [[[WL:Richtig-lueften, Bad reinigen, Reinigungsmittel nicht mischen.

Siehe auch

Quellen 13
Stand November 2026 · 105 Notizen · 1758 Quellenangaben · Angaben ohne Gewähr, im Zweifel Herstellerangaben und örtliche Regeln beachten.